Für Unternehmen und Privatpersonen
Wenn es wiederholt zu Diebstählen, Sachbeschädigungen, Vandalismus, Manipulationen oder anderen unklaren Vorgängen kommt, kann eine geplante Videoüberwachung in München dabei helfen, relevante Abläufe zu dokumentieren und Sachverhalte nachvollziehbarer zu machen.
Avalon24 unterstützt Unternehmen und Privatpersonen bei der Planung und Umsetzung geeigneter Maßnahmen. Dabei geht es um eine gezielte, verhältnismäßige und auf den konkreten Fall abgestimmte Vorgehensweise.
Moderne Netzwerkkameras bieten je nach Modell unterschiedliche technische Möglichkeiten, beispielsweise hochauflösende Aufnahmen, Nachtaufnahmen, intelligente Analysefunktionen oder die Überwachung größerer Bereiche. Wir führen verschiedene Kamerasysteme von Dahua und bieten passende Lösungen für unterschiedliche Anforderungen.
Welche Technik für Ihr Objekt sinnvoll ist, hängt vom Überwachungsziel und den individuellen Gegebenheiten ab. Wir beraten Sie gerne bei der Auswahl und Umsetzung des passenden Kamerasystems.
Eine Videoüberwachung kann insbesondere dann in Betracht kommen, wenn wiederholt Vorfälle auftreten und bisher nicht geklärt werden konnte, wer dafür verantwortlich ist.
Mögliche Anwendungsbereiche sind beispielsweise:
In bestimmten Fällen kann eine verdeckte Videoüberwachung als mögliche Ermittlungsmaßnahme in Betracht kommen.
Sie ist jedoch nicht allein deshalb zulässig, weil ein Verdacht besteht. Bei der Beurteilung müssen unter anderem der konkrete Zweck, die Erforderlichkeit, der überwachte Bereich sowie die Interessen der betroffenen Personen berücksichtigt werden
Avalon24 prüft den konkreten Sachverhalt und bespricht mit Ihnen mögliche Maßnahmen.
Arbeitgeber müssen bei der Planung einer Kameraüberwachung die Persönlichkeitsrechte der Beschäftigten berücksichtigen. Eine permanente oder anlasslose Kontrolle des Arbeitsverhaltens ist nicht mit jeder Form der Videoüberwachung vereinbar.
Bei einem konkreten Vorfall kann dagegen geprüft werden, ob eine zeitlich und räumlich begrenzte Maßnahme zur Aufklärung erforderlich und rechtlich zulässig sein kann.
Dabei können unter anderem folgende Fragen relevant sein:
Die Datenschutzkonferenz stellt für die Videoüberwachung durch nichtöffentliche Stellen entsprechende datenschutzrechtliche Orientierungshilfen zur Verfügung. Wir beraten Sie hierzu sehr gerne.
Auch im privaten Umfeld kann eine Kameraüberwachung zum Schutz des eigenen Grundstücks oder zur Aufklärung konkreter Vorfälle relevant sein.
Moderne Video- und Beobachtungstechnik kann bei konkreten Verdachtsfällen eine effektive Möglichkeit zur Beweissicherung sein. Als Privatdetektiv setzen wir technische Hilfsmittel gezielt und diskret ein, um relevante Vorgänge nachvollziehbar zu dokumentieren.
Dabei achten wir auf die gesetzlichen Vorgaben und darauf, dass nur die für den Ermittlungszweck erforderlichen Bereiche erfasst werden. Fremde Grundstücke oder öffentliche Bereiche dürfen nicht ohne Weiteres überwacht werden.
Sie haben einen konkreten Verdacht oder benötigen Unterstützung bei der Dokumentation eines Sachverhalts? Wir besprechen Ihren Fall vertraulich und prüfen gemeinsam, welche Ermittlungsmaßnahmen in Ihrem konkreten Fall sinnvoll und zulässig sind.
Welche Kameratechnik kommt zum Einsatz?
Je nach Sachverhalt können unterschiedliche Kamera- und Überwachungssysteme eingesetzt werden. Welche Technik sinnvoll ist, hängt vom konkreten Ermittlungsziel, dem Überwachungsbereich und den Umständen des Einzelfalls ab.
Avalon24 übernimmt dabei nicht nur die technische Planung, sondern betrachtet den gesamten Sachverhalt. Ziel ist es, relevante Vorgänge gezielt zu dokumentieren und verwertbare Erkenntnisse für die weitere Aufklärung zu gewinnen.
Unsere Detektei in München ist rund um die Uhr per E-Mail erreichbar. Sie erhalten in der Regel innerhalb von 24 Stunden eine Antwort auf Ihre Anfrage.
Wir stehen Ihnen auch gerne unverbindlich und kostenlos für eine Erstberatung unter 089 – 12 47 33 01 von Montag bis Sonntag von 8.00 Uhr – 22.00 Uhr zur Verfügung.
Sie erreichen uns von Montag bis Sonntag zwischen 8:00 und 22:00 Uhr unter der Nummer 089 – 12 47 33 01.
