Unsere Detektei in München ist 24/7 für Sie da

Kontakt

Detektei in München
Im Tal 44
80331 München

Tel: 089 – 12 47 33 0

E-Mail: Mail@Avalon24.com

Detektei in München

Erstgespräch bei der Detektei in München

Unsere Detektei in München ist rund um die Uhr per E-Mail erreichbar. Sie erhalten mindestens innerhalb 24 Stunden eine Antwort auf ihre Anfrage.

Wir stehen Ihnen auch gerne unverbindlich und kostenlos für eine Erstberatung unter 089 – 12 47 33 01 von Montag bis Sonntag von 8.00 Uhr –
22.00 Uhr zur Verfügung.

Ihr Detektei in München, Avalon24

Individuelles Angebot
der Detektei in München

Auf Wunsch erstellt Ihnen unsere Detektei in München auch gerne ein schriftliches und auf Ihre
Bedürfnisse zugeschnittenes Angebot. Schreiben Sie uns dafür gerne eine E-Mail an mail@avalon24.com.

Auftragsdurchführung unserer Detektei in München

Sind alle Fragen geklärt, starten wir zeitnah mit unseren Ermittlungen und halten Sie dabei auf dem Laufenden. Das bedeutet für Sie, dass Sie immer eine Übersicht über die Kosten haben, unangenehme Überraschungen bleiben
Ihnen somit erspart.

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme per Mail: mail@avalon24.com, per Telefon oder der hier auf der Website möglichen WhatsApp Funktion!

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FAQ: Allgemeine Fragen

Was macht ein Detektiv?

Ein Privatdetektiv oder der Detektiv einer Detektei recherchiert und observiert. Die Aufgabe besteht also darin, Situationen zu ermitteln und Leute oder Objekte zu beobachten. Zur Ermittlungsarbeit gehören beispielsweise das Recherchieren von Informationen in Büchereien, Archiven oder im Internet oder etwa die Zeugenbeauftragung.

Ist ein Detektiv legal?

Ja, unter der Voraussetzung, dass seine Aktivitäten nach geltendem Recht und gemäß den Richtlinien der Berufsordnung des Bundesverbandes Deutscher Detektive durchgeführt werden.

Sind Privatdetektive illegal?

Ein Privatdetektiv kann keine illegalen Aktivitäten durchführen, die gegen das Gesetz verstoßen. Seine Aktivitäten aus diesem Grund nicht illegal. In der Ermittlungsarbeit ausgeschlossen sind daher zum Beispiel das Abhören von Telefonen, das illegale Sammeln von Daten oder das Betreten von Eigentum ohne eine Zustimmung.

Wann ist die Beauftragung einer Detektei sinnvoll?

Wenn Sie bei der Beschaffung von Informationen selbst nicht weiterkommen oder Ihnen für das Gericht notwendige Beweise fehlen, kann die Beauftragung einer Detektei empfehlenswert sein.

In den meisten Fällen handelt es sich dabei um folgende Ausgangsituationen:

  • Sie vermuten, dass Sie Opfer einer Straftat geworden sind, wie etwa Diebstahl, Betrug oder Körperverletzung.
  • Sie haben Probleme mit einem Vertrags- oder einem Geschäftspartner, bei dem Sie einen Vertragsbruch oder anderen wirtschaftliche Straftaten vermuten.
  • Sie möchten Klarheit über eine persönliche Situation erhalten, wie etwa bei Ehebruch, Kindesentführung oder anderen persönlichen Problemen.

Die Beauftragung einer Detektei kann auch dann sinnvoll sein, wenn Sie weder Zeit, Nerven noch Ressourcen haben, sich um die Abklärung Ihrer Situation zu kümmern. Bei Avalon24 in München profitieren Sie von Detektiven, die viel Erfahrung und Fachwissen in die Ermittlungsarbeit einbringen – und können daher schneller Beweise beschaffen als Sie selbst.

Kann ein Detektiv Fremdgehende oder Untreue ermitteln?

Ja, ein Detektiv kann fremdgehende Personen im Zuge einer Observation, Informationssammlung über Dritte oder der Computerforensik ermitteln.

Die Observation des oder der Verdächtigen dient dazu, festzustellen, ob sich mindestens zwei Personen miteinander treffen, die Ihnen bekannt sind. Die Informationssammlung über Dritte erfolgt zum Beispiel über Ihre Freunde, Familie oder Arbeitskollegen. Im Rahmen der Computerforensik werden Computer und andere elektronische Geräte des Verdächtigen oder der Verdächtigen untersucht, um nach Hinweisen auf das Fremdgehen zu finden.

Was bedeutet „berechtigtes Interesse" und warum muss dies vorliegen, damit eine Detektei tätig werden kann?

Die Freiheit jedes Einzelnen in unserem Rechtsstaat ist unantastbar. Bedeutet: Wenn Sie herausfinden möchten, womit sich Ihr Partner, Mitarbeiter oder Nachbar beschäftigt, brauchen Sie ein sogenanntes „berechtigtes Interesse“, – also ein Grund, der schwerer wiegt als das Recht des anderen auf seine Privatsphäre. Dazu reicht beispielsweise der Verdacht, dass Ihr Gegenüber ein bestimmtes persönliches, privates, geschäftliches, materielles oder ideelles Interesse verletzt – und aus welchem Grund Sie den Nachweis brauchen, um Ihr Interesse zu verteidigen.

Wir als Detektei sind verpflichtet, vor der Aufnahme von Ermittlungen eine entsprechende Einzelfallprüfung durchzuführen. Dies kann aber auf Wunsch sogar anonym über einen von Ihnen beauftragten Anwalt geschehen. Ihr Anwalt versichert uns schriftlich entsprechend das Vorliegen eines solchen berechtigten Interesses.

Können Detektive den Erfolg garantieren?

Ein Erfolg stellt sich in unserer Münchner Detektei bei erfüllter Ermittlungsarbeit ein. Für unsere Kunden ist es manchmal eine mehr oder wenige gute Erfolgsbasis. Die Untreue des Partners zu erfahren oder den Arbeitszeitbetruges eines Mitarbeiters festzustellen, ist eine unschöne Sache. Trotzdem glauben wir, dass jeder Mensch das Recht hat, die Wahrheit zu erfahren. Und hinter diesem Glaubenssatz stehen wir!

Arbeiten die Detektive der Detektei Avalon auch im Ausland?

Unsere Detektive der Detektei in München haben schon in vielen Regionen auf der ganzen Welt gearbeitet und überzeugen in den jeweiligen Ländern durch ihre Sprachkenntnisse. Einzelne und mehrere Detektive unserer Detektei sind entsprechend der englischen, türkischen, spanischen und polnischen Sprache mächtig und können in den gleichsprachigen Ländern ermitteln.

Stellt Detektei Avalon München auch freie Detektive ein?

Nur mit unseren fest angestellten Detektiven können wir unseren hohen Anspruch an die Qualität unserer Arbeit sowie die Diskretion und Professionalität gewährleisten. Aus diesem Grund arbeiten bei uns in der Detektei in München nur fest eingestellte Ermittler.